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Ortschaftsrat beschäftigte sich mit
„Wohnen am Heidesee“ sowie
wasserrechtlicher Erlaubnis für Kiesgrube
Mit einer Aussprache über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Weißdornweg 16 (Wohnen am Heidesee“) eröffnete Ortsvorsteher Jürgen Stober am vergangenen Dienstag, 19. Januar, die erste öffentliche Ortschaftsratssitzung des Jahres 2010 im Rathaus Neureut.
Beim zweiten Tagesordnungspunkt ging es darum, eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Kiesgrube in den Gewannen Weidengarten und Langbruch zu beantragen. Bekanntgaben der Ortsverwaltung sowie Anfragen und Anregungen aus dem Ortschaftsrat beschlossen die Dienstagsitzung.
Exponierte Lage am Heidesee erforderte Architektenwettbewerb
Ortschaftsrat stimmt vorhabenbezogenen Bebauungsplan „ Weißdornweg 16“ zu und fordert einen verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien (mindestens 50%).
Eingangs gab Ortsvorsteher Jürgen Stober zur Thematik einen kleinen Rückblick auf die ehemalige Bebauung des betroffenen Geländes, auf dem im Jahr 1981 eine private Eislaufhalle in Betrieb genommen wurde, die bis zum Jahr 2006 in Betrieb war und aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten geschlossen wurde. Im Frühjahr 2009 erfolgte der Abbruch der Eislaufhalle. Das ehemalige Servicegebäude mit der darin befindlichen Kindertagesstätte und drei Wohnungen wurden erhalten. Die ursprünglichen Überlegungen der Grundstückseigentümer, die Betonplatte zu erhalten und drauf zwei Reihenhauszeilen mit dazwischen liegender Tiefgarage zu realisieren, fanden keine Akzeptanz in den politischen Gremien des Ortschaftsrates und des Gemeinderates.
Die Überlegungen konnten vor allem architektonisch und auch städtebaulich nicht überzeugen. Im Hinblick auf die exponierte Lage des Projektes im Übergang von Ortsrand und offener Landschaft mit dem angrenzenden Heidesee wurde deshalb die Durchführung eines Architektenwettbewerbs (Mehrfachbeauftragung) gefordert.
In Abänderung der bisherigen Planüberlegungen kam man somit auf die nunmehr favorisierte Bebauungsvariante. Diese sieht den Bau von 4 dreigeschossigen Punkthäusern mit Staffelgeschoss und Tiefgarage vor. Das Ergebnis dieser Mehrfachbeauftragung wurde erstmals am 09.06.2009 vorgestellt und der darauf aufbauende vorhabenbezogene Bebauungsplan am 15.09.2009 und zuletzt am 12.01.2010 erläutert. In dieser Sitzung ging es nun um einen weiteren Schritt innerhalb des Bebauungsplanverfahrens, nämlich um die Beschlussfassung zur Auslegung des Bebauungsplanentwurfes.
Im Rahmen der Erläuterung war seitens des Ortschaftsrates zum Einsatz erneuerbarer Energien die Frage aufgeworfen worden, den Bauherren über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zum Einsatz erneuerbarer Energien anzuhalten. Nach Aussage des Stadtplanungsamtes sind die gesetzlich vorschreibbaren Maßnahmen ausreichend beschrieben. Weitere Vorschriften müssten mit dem Bauherren verhandelt werden und in einem Ausführungsvertrag festgeschrieben werden.
Eine Verpflichtung hierzu bestehe jedoch nicht. Das könne nur auf freiwilliger Basis erfolgen.
Frau Karin Lorenz vom Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe stellte während der Sitzung den Bebauungsplanentwurf nochmals detailliert vor und ging auch auf das weitere Verfahren ein.
Dabei nahm sie insbesonders zu Fragen des Mobilfunkmastenstandortes, der Ausweisung von Stellplätzen in der Tiefgarage sowie auf dem nördlichen Geländeteil, der Frage zu den vorgesehenen Fahrradabstellplätzen, den Standorten von Gerätehütten sowie zur Frage der Erschließungsstraßen ausführlich Stellung.
Zum Verfahren wurde mitgeteilt, dass der Bebauungsplan für vier Wochen öffentlich ausgelegt wird, hier können alle Bürger und die Träger öffentlicher Belange nochmals Einsprüche erheben. Danach ist die sogenannte Planreife erreicht, dass heisst, der Bauträger kann seinen Bauantrag einreichen und kann darauf auch schon eine vorzeitige Baufreigabe nach § 33 LBO erhalten. Zu einem späteren Zeitpunkt wird dann noch der Satzungsbeschluss erfolgen.
Ortschaftsrat Claudius Kirchenbauer zeigte sich im Namen der CDU-Ortschaftsratsfraktion mit der vorliegenden Planung sehr zufrieden. Gerade im Hinblick auf die umliegende Bebauung und den Heidesse füge sich die Planung sehr gut ins Ortsbild ein. Seitens der CDU-Fraktion signalisierte er daher Zustimmung.
FDP-Fraktionsvorsitzender Klaus Merz erinnerte zunächst an die Historie und das Entstehen des genannten Gebietes sowie an den Bau der privaten Eislaufhalle. Insbesondere findet er, dass es schon etwas bedauerlich sei, dass kein Eislaufsport mehr in Karlsruhe ausgeführt werden könne.
Wichtig für die FDP-Fraktion sei nunmehr, dass die bereits genannte Bodenplatte entfernt wurde und dass sich eine vorgesehene Bebauung so einfügt, dass die schon bestehende Nachbarbebauung nicht stört. Dies scheint hier gelungen zu sein. Insbesondere könne die Verkehrsbelastung geringer sein als früher beim Eislaufhallenbetrieb. Zu den angesprochenen Mobilfunkmasten gehe er davon aus, dass hier durch entsprechende Auflagen keine Belastungen für die Anwohner entstehen werden. Die FDP-Fraktion stimme dem Vorhaben insgesamt zu.
SPD-Fraktionsvorsitzender Klaus Bluck betonte, die ehemalige Eislaufhalle sei über viele Jahre ein Anziehungspunkt für ganz Karlsruhe und natürlich auch für die Neureuter gewesen. Es sei daher schon grundsätzlich schade, dass eine solche Einrichtung nicht weiter betrieben werden konnte. Auch die SPD-Fraktion hatte anfangs große Bedenken, was auf dem Areal entstehen könnte. Der nun vorliegende Entwurf beinhaltet diese gedanklichen „Altlasten“ nun nicht mehr und stelle einen gelungenen Entwurf dar. Er hoffe allerdings, dass dieser auch so umgesetzt werde und keine nachträglichen Ausnahmen und Befreiungen erteilt werden. Jedoch sei für die SPD-Fraktion das Thema erneuerbarer Energien nicht ausreichend berücksichtigt. Hier wäre ein Appell an den Vorhabenträger, auf freiwilliger Basis ca. 50% an erneuerbaren Energien einzusetzen, sinnvoll.
Grünen - Ortschaftsrätin Karin Heidke stimmt dem Vorhaben ebenfalls zu und schließt sich dem Vorschlag der SPD-Fraktion bezüglich dem Einsatz von erneuerbarer Energien an.
Gremium stimmt der Verlängerung der wasserrechtlichen Genehmigung zur Sand- und Kiesgewinnung im Gewann „Weidengarten/Langbruch“ zu.
Ortsvorsteher Jürgen Stober erinnerte einführend zunächst an die Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 06.10.2009. Hier hatte sich der Ausschuss für eine Weiterverpachtung der Kiesgrube für die Fa. Schempp bis zum 30.06.2019 ausgesprochen. Es erfolgte somit zugleich eine Anpassung der Pachtverträge sowohl für das Asphaltmischwerk als auch für die Kiesgrube.
Darauf aufbauend hat die Fa. Schempp nun auch die Verlängerung der notwendigen wasserrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb der Kiesgrube beantragt, die am 30.01.2010 erlischt. In der Sitzung am 08.12.2009 wurde der Antrag vorgestellt.
In der Sitzung erfolgte nun ein formeller Beschluss zur Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis .
Hauptamtsleiter Achim Weinbrecht stellte anhand eines Powerpoint - Vortrages die weiteren geplanten Maßnahmen sowie die zurückliegend erfolgten Rückverfüllungs- und Renaturierungsmaßnahmen vor.
Die Massenermittlung vom 13.11.2008 durch das Ingenieurteam Trenkle ergab, dass noch rund 787.300 cbm Kies und Sand zur Gewinnung zur Verfügung stehen. (Masse an Land); hierin ist ein Anteil von rund 288.000 cbm in einem Bereich, der momentan durch das Asphaltmischwerk und das Kies- und Betonwerk beansprucht wird. Als weitere Abbaureserve stehen noch ca. 270.000 cbm aus dem Bereich des ehem. Abbaus der Fa. Kiefer zur Verfügung, wenn der Sohlenbereich gemäß Abbaugrenzen nachprofiliert wird. Geht man davon aus, dass in den nächstem Jahren ausschließlich die „Masse an Land“ abzüglich des das durch das Asphaltmischwerk und das Kies- und Betonwerk beanspruchten Geländes abgebaut wird, stehen demnach rund 500.000 cbm Kies und Sand für eine Gewinnung zur Verfügung. In den zurückliegenden 10 Geschäftsjahren wurden insgesamt 400.000 cbm Kies und Sand bei insgesamt rückläufiger Konjunktur abgebaut.
Zur Dokumentation und Überwachung der in Zusammenhang mit der Sand- und Kiesgewinnung gemachten Auflagen und Konzessionen beauftragte der Betreiber das Ingenieurteam Trenkle mit der Erstellung einer Hydrographischen Bestandsaufnahme und die Fa. Mailänder Geo Consult GmbH mit der Erstellung einer gutachterlichen Dokumentation über die Rückverfüllungsmaßnahmen zur Stabilisierung überbaggerter Unterwasser- Abbauböschungen.
Die Ergebnisse hierzu wurden wie folgt dargestellt:
Die Schempp GmbH & Co. KG betreibt in Karlsruhe-Neureut einen Nassabbau zur Gewinnung von Kies und Sand (Baggersee). Auf Grundlage einer Seevermessung/Tiefenlotung vom 28.04.1999 war festgestellt worden, dass in einigen Teilbereichen der westlichen und südlichen Seeböschungen durch die laufende Abbaggerung die genehmigten Abbaugrenzen und Böschungsneigungen überschritten worden waren.
Eine daraufhin durch die TABERG Planungsbüro GmbH im Oktober 1999 auf Grundlage der Profilschnitte der Vermessung vom 28.04.1999 durchgeführte Beurteilung der Standsicherheit der Abbauböschungen führte zu dem Ergebnis, dass örtlich potenzielle Gefährdungen durch oberflächennahe Böschungsabrutschungen an übersteilten Teilbereichen der Unterwasserböschungen gegeben sind, durch welche an der Geländeoberfläche auch eine weitere Landinanspruchnahme (Böschungsrückverlegung) über die genehmigten Abbaugrenzen hinaus nicht ausgeschlossen werden konnte. In dem Gutachten der TABERG Planungsbüro GmbH wurde die Empfehlung ausgesprochen, dass die vorhandenen übersteilten Böschungsbereiche durch Rückverfüllung mit Abraum- und Überkornmaterial an die genehmigten bzw. ausreichend standsicheren Böschungsneigungen angepasst und dadurch stabilisiert werden sollten.
Das vorgelegte „Sanierungskonzept“ wurde von der Aufsichtsbehörde anerkannt und es wurden die darin empfohlenen Rückverfüllungsmaßnahmen angeordnet. Die Durchführung sowie der Fortschritt diese Maßnahme soll durch regelmäßige Tiefenlotung sowie eine gutachterliche Begleitung dokumentiert werden.
Beurteilung des Ist-Zustands
Generell ist festzuhalten, dass die erlaubte Abbautiefe von 80 m ü. NN im gesamten Kiesgrubenbereich zu 100% eingehalten wurde.
Die Böschungsneigungen/Flachwasserzonen sind größtenteils entsprechend der Auflagen erfüllt worden, kleinere Nachbesserungen sind hier noch notwendig.
Die Konzessionsgrenzen sind mit einer Ausnahme am Südüfer eingehalten, hier werden Nachbesserungen vorgenommen werden.
Geplante Maßnahmen
Die Firma Schempp hat in den zurückliegenden Jahren im Bereich (Südwestufer) insgesamt rund 9.000 m³ Material geschüttet, um Überbaggerungen zu beseitigen und die Regelprofile herzustellen.
Ebenso wurden von der Fa. Schempp im Bereich (Westufer) größere Mengen an Material eingebracht; eine Massenberechnung liegt hierzu nicht vor. Die Aufmaße belegen jedoch den Umfang der Maßnahmen und ihre Wirksamkeit im nördlichen Teilabschnitt des Westufers. Diese Maßnahmen sind für den südlichen Teil fortzusetzen.
Das ursprüngliche Konzept sah vor, zum einen das bei der Kiesgewinnung anfallende Überkorn als Schüttmaterial zu verwenden. Aufgrund der starken Rückläufigkeit der jährlichen Abbaumengen stand jedoch weit weniger Überkornmaterial zur Verfügung als ursprünglich erwartet. Von der Verwendung des Überkornmaterials als Schüttmaterial wird zukünftig abgesehen.
Zum anderen sollte das bei der Inangriffnahme neuer Abbauflächen anfallende Abraummaterial als Schüttmaterial verwendet werden. Auch hier verzögerte sich die Umsetzung aufgrund der kontinuierlichen Entwicklung.
Die bislang nicht in Angriff genommenen Abbauflächen stehen zusammen mit dem darauf befindlichen Abraummaterial nach wie vor zur Verfügung. Hierbei handelt es sich zuallererst um die Landzunge, die im Lageplan zur Massenberechnung des Ingenieurteams TRENKLE vom 13.11.2008 grau hinterlegt ist und von der derzeitigen Wasserlinie begrenzt wird. Diese Fläche umfasst überschlägig rund 20.000 m²; bei einer lt. Fa. Schempp zu erwartenden durchschnittlichen Mächtigkeit des Abraums von 3,5 m ergeben sich somit rund 70.000 m³, von denen nach Aussage der Fa. Schempp im Laufe der nächsten fünf Jahre ein Großteil abgetragen werden soll und somit zur Böschungssanierung und Herstellung der Flachwasserzone zur Verfügung steht. Diese Menge ist ausreichend, um den Materialbedarf für den südlichen Teil Westufer (rund 25.000 m³) und den Bereich Südwestufer (rund 23.000 m³) zu decken.
Mit dem Massenauftrag wird noch in diesem Jahr begonnen; der Geräte- und Personaleinsatz ist bereits eingeplant.
Begonnen wird mit der Herstellung der Flachwasserzone am südlichen Teil des Westufers.
CDU-Fraktionsvorsitzender Karsten Lamprecht sieht natürlich auch sehr gerne für seine Fraktion, dass der Betreiber seinen Auflagen und den Bestimmungen nachgekommen sei und doch auch einiges für die Natur getan wurde Daher stimmt er seitens der CDU-Fraktion einer Verlängerung der wasserrechtlichen Genehmigung zu.
FDP - Fraktionsvorsitzender Klaus Merz betonte, dass seit Beginn der Inbetriebnahme der Kiesgrube insbesondere zwei Gesichtspunkte immer im Fokus der Diskussionen standen: Zum einen die Einhaltung der absoluten Baggertiefe und zum anderen die Anlage der Uferböschungen und der Böschungswinkel. Die Einhaltung der Vorgaben sei nunmehr als gegeben anzusehen. Die FDP-Fraktion stimme daher ebenfalls zu.
SPD - Fraktionsvorsitzender Klaus Bluck zeigte sich verwundert darüber, was in Deutschland alles überprüft und bis ins Detail untersucht werde. Der Betreiber halte sich weitestgehend an die Vorgaben. Die SPD-Fraktion stimmt daher zu.

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